Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Einleitung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Trainingsverträge der Zone 4 Performance AG (im Weiteren bezeichnet als «Z4P») Anwendung.

Unter «Kunden» werden auch «Kundinnen» verstanden.

  1. Mindestalter

Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, um das Angebot von Z4P in Anspruch zu nehmen. Das Formular für die Einverständniserklärung kannst Du bei uns am Empfang von Z4P beziehen.

  1. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind unter www.z4p.ch einsehbar und können dort gebucht werden. Sobald diese Buchung von Z4P akzeptiert wird, wird eine entsprechende Bestätigung an die E-Mail-Adresse des Kunden geschickt. Ein allfälliger Vertrag entsteht erst durch den Versand dieser E-Mail.

  1. Übertragung des Vertrags

Die Kunden können ihre Rechte und Pflichten nicht auf Drittparteien übertragen. Jeder Verstoss dagegen kann zu einer sofortigen Beendigung des bestehenden Vertrags führen, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen des Kunden oder auf andere Entschädigung besteht.

Z4P kann die Rechte und Pflichten des Vertrags ohne Zustimmung der Kunden auf eine Drittpartei übertragen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Beträge sind im Voraus gemäss der vereinbarten Zahlungsmethode zu entrichten.

  1. Verhaltensregeln

Die Kunden verpflichten sich, die Betriebsordnung und die Hygienevorschriften einzuhalten. Den Anordnungen der Z4P-Trainer ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei ungebührlichem Benehmen des Kunden kann der Vertrag durch Z4P ohne Anspruch auf Entschädigung fristlos beendigt werden. Als ungebührliches Verhalten gilt insbesondere jede Art der unerwünschten Kontaktaufnahme mit anderen Kunden, Missachtung von deren Privatsphäre, Aufnahmen von anderen Kunden auf Tonspur, Bild oder Film ohne deren ausdrückliches Einverständnis, auch wenn andere Kunden nur im Hintergrund erkennbar sind, das Versenden oder Übermitteln von Daten aus dem Trainingsbetrieb der Z4P, ungebührende Kleidung sowie das Abspielen eigener Musik über Lautsprecher ohne ausdrückliche Zustimmung der beaufsichtigenden Person von Z4P.

Änderungen der Betriebsordnung oder der Hygienevorschriften führen weder zu rechtlichen Forderungen noch zur Beendigung der Vertrag.

Die Begleitung von Kunden durch Begleitpersonen (auch Kinder) ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

  1. Trainingsorganisation

Z4P behält sich das Recht vor, Trainings zu verschieben oder zusammenzulegen. Fällt ein Trainer aus, kann Z4P einen Trainerwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Um die Trainings unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird das Training in der Regel nicht durchgeführt.

  1. Abmeldung

Reservierte Trainings können jeweils, je nach Angebot, unterschiedlich annulliert werden. Die genauen Abmeldefristen sind direkt bei der Buchung ersichtlich.

  1. Rückerstattung

Bei Unfall respektive Krankheit können bereits vereinbarte Trainings gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden.

Falls diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht, wird der entsprechende Betrag mit einem Gutschein abgegolten.

Bei anderen Abwesenheit besteht kein Anspruch darauf, die Trainings nachzuholen oder die Kosten in Form eines Gutscheines zurückerstattet zu erhalten.

  1. Haftung

Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigenes Risiko.

Eine sportärztliche Untersuchung ist für Kunden angezeigt, welche gesundheitliche Probleme aufweisen oder aufgewiesen haben.

Z4P und dessen Personal übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die bei einem Kunden aus einem Unfall, einer Verletzung oder einer Krankheit im Zusammenhang mit dem Angebot von Z4P entstehen.

Weiter ist Z4P nicht haftbar für Diebstähle, Verlust oder Schäden von und an persönlichen Gegenständen innerhalb des Centers.

Kunden sind persönlich für einen genügenden Versicherungsschutz verantwortlich. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.

  1. Änderungen und Ergänzungen des Trainingsvertrages

Änderungen des Trainingsvertrages sind nur in Schriftform gültig. Stillschweigende oder mündlich vereinbarte Änderungen sind ungültig.

Die Änderung der vorliegenden AGB durch Z4P ist jederzeit möglich.  Eine aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf www.z4p.ch abrufbar.

  1. Datenschutz

Z4P kann die im Rahmen des jeweiligen Vertrags von Kunden zur Verfügung gestellten Daten unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften sammeln, speichern und verwenden, um den jeweiligen Vertrag zu erfüllen.

Z4P ist autorisiert, die gesammelten Daten zur Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Kunden an Inkassobüros und Anwaltsfirmen weiterzugeben.

Ausserdem erlaubt der Kunde, dass seine Daten zu eigenen Werbezwecken von Z4P und deren Plattformpartner benutzt werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gebrauch der Daten zu Werbezwecken in schriftlicher Form auszuschliessen oder zu widerrufen.

  1. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Auf sämtliche Verträge ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle auftretenden Konflikte ist Winterthur, Schweiz.

14 Bankverbindung

Zone 4 Performance AG

Grüzefeldstrasse 32

8400 Winterthur

Bank Linth

IBAN Nr.: CH10 0873 1554 4424 8200 2

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